Wissenswertes zu Ihren Jahresendunterlagen für 2023

Ab Mitte Januar 2024 stellen wir Ihnen sukzessive alle wichtigen Unterlagen - z. B. die Jahressteuerbescheinigung 2023 - im Online-Postkorb zur Verfügung.

Ab Jahresbeginn 2024 stellen wir Ihnen folgende Informationen im Zuge des Jahresendversandes sukzessive in Ihrem Online-Postkorb im Online-Banking zur Verfügung:

  • Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2023
  • Jahressteuerbescheinigung für 2023 (inkl. Erträgnisaufstellung) 
  • ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2023 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
  • ggf. elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2023 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)


Jahressteuerbescheinigung für 2023 und VL-Bescheinigung – Zustellung im zweiten Quartal 2024

Ab Ende April 2024 erhalten Sie den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung für 2023 in Ihrem Online-Postkorb. Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei uns führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.


Individuelle Kostentransparenz (Ex-post -Kosteninformation) für 2023 – Versand voraussichtlich im dritten Quartal 2024

Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei der FNZ Bank eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).


Vorabpauschale und Verlustausgleich für 2023

Was ist eine Vorabpauschale und fällt diese für 2023 an? Bin ich davon betroffen? Wozu dient die Verlustbescheinigung?

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den weiterführenden Informationen rund um den Jahresendversand 2023.